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Datenschutzkonzepte
Geschäftsgeheimnisschutz
Schutzrechtsverwertung

Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten und die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt viele Unternehmen vor eine große Herausforderung.
Bei Datenschutzverstößen drohen neben empfindlichen Geldbußen ein unwiderbringlicher Vertrauensverlust von Geschäftspartnern und Kunden sowie eine schwere Verletzung des Renommees.
Im Gegenzug ist die Umsetzung sämtlicher Vorschriften oft mit einem großen Aufwand verbunden, und verhindert ein effizientes und wirtschaftliches Arbeiten.
Wir haben es uns zum Aufgabe gemacht, Sie juristisch fundiert durch den Datenschutz-Jungel zu führen, und mit Ihnen gemeinsam ein wirtschaftlich sinnvolles, aber dennoch sicheres Datenschutzkonzept zu erarbeiten, das sämtlichen gesetzlichen Vorgaben genügt.

Geschäftsgeheimnisschutz

Die meisten Datenschutzbeauftragten beschränken sich ausschließlich auf die Beratung zum Schutz personenbezogener Daten. Mögliche andere sensible Daten, wie Geschäftsgeheimnisse und aktuelle Entwicklungen, bleiben außen vor.
Zwar drohen Ihnen keine Bußgelder, wenn es zu einer Datenpanne kommt. Die Folgen können jedoch unter Umständen jedoch genauso hart sein:
Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), welches 2017 in Kraft getreten ist, bietet Unternehmen einen umfangreichen Schutz in Fällen von Industriespionage oder anderer unbefugter Nutzung Ihrer Geschäftsgeheimnisse. Hierzu muss es sich jedoch um ein Geschäftsgeheimnis handeln, also um eine Information, die […] durch geeignete und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt ist. Ist dies nicht der Fall, entfällt der Schutz des GeschGehG.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung, um Ihre Innovationen zu schützen und dies im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung transparent nachweisen zu können.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann kommen Sie gerne auf uns zu. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.